Die Gutachtenerstellung erfolgt nach
den Vorgaben der "Richtlinien für die Erstellung
psychologischer Gutachten" des Berufsverbandes Deutscher
Psychologinnen und Psychologen e.V., dem ich in der Sektion
Rechtspsychologie angehöre.
Das Landgericht Duisburg hat mich im November 2000 zum allgemein
beeidigten Sachverständigen für Psychologie und
Ethnopsychologie, für das Land Nordrhein Westfalen, bestellt.
Als allgemein beeidigter und bestellter Dolmetscher und Übersetzer
für die deutsche und türkische Sprache (Landgericht
Göttingen, 1989) arbeite ich in beiden Sprachen.
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